BFH, Urteil vom 15.12.2016 – V R 26/16
Aus dem Leitsatz
Führt die Insolvenzanfechtung nach §§ 129 ff. InsO aufgrund einer Rückzahlung an den Insolvenzverwalter zu einer Berichtigung des Vorsteuerabzugs gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 UStG, ist der sich hieraus ergebende Steueranspruch nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO Teil der Masseverbindlichkeit für den Besteuerungszeitraum der Berichtigung.
Leitsatz
Führt die Insolvenzanfechtung nach §§ 129 ff. InsO aufgrund einer Rückzahlung an den Insolvenzverwalter zu einer Berichtigung des Vorsteuerabzugs gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 UStG, ist der sich hieraus ergebende Steueranspruch nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO Teil der Masseverbindlichkeit für den Besteuerungszeitraum der Berichtigung.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 15. Oktober 2015 1 K 1381/14 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 15. Oktober 2015, Az: 1 K 1381/14, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 17 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 UStGÄnderung der Bemessungsgrundlage
- Art. 185 Abs. 2 UAbs 2 EGRL 112/2006
- §§ 129ff InsO
- § 144 InsOAnsprüche des Anfechtungsgegners
- § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsOSonstige Masseverbindlichkeiten
- § 129 InsOGrundsatz
- § 15a UStGBerichtigung des Vorsteuerabzugs
- § 17 Abs. 1 S. 1 UStGÄnderung der Bemessungsgrundlage
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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