5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 14.08.2012 – V B 95/11

Beschränkung der Prozessvollmacht im FG Verfahren zulässig - Verletzung des rechtlichen Gehörs durch fehlerhafte Ladung

Aus dem Leitsatz

NV: Wird eine Prozessvollmacht mit der im finanzgerichtlichen Verfahren zulässigen Einschränkung erteilt, die Bevollmächtigte sei "nicht zur alleinigen Vertretung in der mündlichen Verhandlung" befugt, muss das FG die Ladung an den Kläger richten. Wird stattdessen die nicht zur alleinigen Vertretung berechtigte Bevollmächtigte geladen, wird die Pflicht zur…

Leitsatz

NV: Wird eine Prozessvollmacht mit der im finanzgerichtlichen Verfahren zulässigen Einschränkung erteilt, die Bevollmächtigte sei "nicht zur alleinigen Vertretung in der mündlichen Verhandlung" befugt, muss das FG die Ladung an den Kläger richten. Wird stattdessen die nicht zur alleinigen Vertretung berechtigte Bevollmächtigte geladen, wird die Pflicht zur Gewährung des rechtlichen Gehörs verletzt.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 10. August 2011, Az: 7 K 7146/08, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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