5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 05.03.2010 – V B 56/09

Klagebefugnis bei Streit über das Bestehen einer Gesellschaft

Aus dem Leitsatz

1. NV: Ein (wirklicher oder vermeintlicher) Gesellschafter einer GbR ist nicht befugt, gegen einen Umsatzsteuerbescheid Klage zu erheben, der gegen die (angebliche) GbR gerichtet ist. Zur Beseitigung des Rechtsscheins eines gegen die GbR gerichteten Umsatzsteuerbescheides sind lediglich die Gesellschafter gemeinschaftlich befugt.

Leitsatz

  1. NV: Ein (wirklicher oder vermeintlicher) Gesellschafter einer GbR ist nicht befugt, gegen einen Umsatzsteuerbescheid Klage zu erheben, der gegen die (angebliche) GbR gerichtet ist. Zur Beseitigung des Rechtsscheins eines gegen die GbR gerichteten Umsatzsteuerbescheides sind lediglich die Gesellschafter gemeinschaftlich befugt.
  2. NV: Zur Klagebefugnis eines einzelnen Gesellschafters kommt es erst, wenn das FA ihm gegenüber einen Haftungsbescheid erlässt.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 10. März 2009, Az: 15 K 731/05 U, Urteil

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