5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 11.11.2015 – V B 55/15

Grundsätzliche Bedeutung - Ablaufhemmung - Untätigkeitseinspruch

Aus dem Leitsatz

1. NV: § 171 Abs. 3a Satz 1 Halbsatz 2 der Abgabenordnung (AO) steht im sachlichen Zusammenhang mit § 169 Abs. 1 Satz 3 AO und bezweckt, dass ein Rechtsbehelfsverfahren nicht durch den Ablauf der Festsetzungsfrist sinnlos wird. Daran fehlt es, wenn die Finanzbehörde vor Ablauf der Festsetzungsfrist keinen Verwaltungsakt erlassen hat, sondern untätig…

Leitsatz

  1. NV: § 171 Abs. 3a Satz 1 Halbsatz 2 der Abgabenordnung (AO) steht im sachlichen Zusammenhang mit § 169 Abs. 1 Satz 3 AO und bezweckt, dass ein Rechtsbehelfsverfahren nicht durch den Ablauf der Festsetzungsfrist sinnlos wird. Daran fehlt es, wenn die Finanzbehörde vor Ablauf der Festsetzungsfrist keinen Verwaltungsakt erlassen hat, sondern untätig geblieben ist .
  2. NV: Durch die Rechtsprechung des BFH ist bereits geklärt, dass der Untätigkeitseinspruch nach § 347 Abs. 1 Satz 2 AO zu einer Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 3a AO führt .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 16. April 2015 1 K 583/13 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Hessisches Finanzgericht, 16. April 2015, Az: 1 K 583/13, Urteil

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    Klausurfrage · eigene Seite

    Mandant M (Pflichtveranlagung) reicht seine Einkommensteuererklärung 2021 am 15.03.2023 ein. Wann endet die reguläre Festsetzungsfrist?

    Die ESt 2021 entsteht mit Ablauf des 31.12.2021 (§ 36 Abs. 1 EStG). Wegen der Erklärungspflicht greift die Anlaufhemmung (§ 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO): Beginn mit Ablauf des Abgabejahres 2023. Bei vier Jahren (§ 169 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO) endet die Frist mit Ablauf des 31.12.2027.

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    Typische Nachfrage: Was gilt, wenn der 31.12. auf einen Sonntag fällt?
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    Regelmäßige Festsetzungsfrist für ESt, KSt, USt?

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