5. SenatNV
BFH, Beschluss vom 09.10.2013 – V B 54/13
Aussetzung des Beschwerdeverfahrens bei fehlender Zustellung des finanzgerichtlichen Urteils - Unzulässige Urteilszustellung per Telefax gegen Empfangsbekenntnis
Aus dem Leitsatz
1. NV: Das Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision ist in entsprechender Anwendung des § 74 FGO auszusetzen, wenn das verkündete finanzgerichtliche Urteil nicht wirksam zugestellt worden ist .
Leitsatz
- NV: Das Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision ist in entsprechender Anwendung des § 74 FGO auszusetzen, wenn das verkündete finanzgerichtliche Urteil nicht wirksam zugestellt worden ist .
- NV: Eine Aufhebung des Urteils und Zurückverweisung der Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das FG gemäß § 116 Abs. 6 FGO kommt nicht in Betracht. Die fehlende Zustellung eines bereits in öffentlicher Sitzung verkündeten Urteils stellt keinen Verfahrensfehler dar, auf dem das Urteil beruhen kann .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 21. März 2013, Az: 5 K 5138/11, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 174 Abs. 1 ZPO
- § 174 Abs. 2 ZPO
- § 189 ZPO
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