5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 03.08.2011 – V B 36/10

Vorsteuerberichtigung bei nachträglicher Herabsetzung des Entgelts

Aus dem Leitsatz

NV: Vereinbaren der leistende Unternehmer und der Leistungsempfänger die vollständige oder teilweise Rückzahlung des bereits entrichteten Entgelts, ändert sich die Bemessungsgrundlage i.S. des § 17 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 UStG nur, soweit das Entgelt tatsächlich zurückgezahlt wird, und zwar in dem Besteuerungszeitraum, in dem die Rückgewähr erfolgt…

Leitsatz

NV: Vereinbaren der leistende Unternehmer und der Leistungsempfänger die vollständige oder teilweise Rückzahlung des bereits entrichteten Entgelts, ändert sich die Bemessungsgrundlage i.S. des § 17 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 UStG nur, soweit das Entgelt tatsächlich zurückgezahlt wird, und zwar in dem Besteuerungszeitraum, in dem die Rückgewähr erfolgt (BFH-Urteile vom 18. September 2008 V R 56/06, BFHE 222, 162, BStBl II 2009, 250, Leitsatz; vom 2. September 2010 V R 34/09, BFHE 231, 321 unter II.2.b). Dies gilt auch, wenn die Kaufpreisforderung des Leistenden vom Leistungsempfänger im Wege einer Aufrechnung zunächst vollständig erfüllt worden ist und nachträglich die Kaufpreisforderung herabgesetzt wird.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 26. Februar 2010, Az: 14 K 3491/08, Urteil

Zitierte Normen

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Prüfungsrelevanz

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