BFH, Beschluss vom 16.10.2018 – V B 30/18
Aus dem Leitsatz
1. NV: Die Rechtsfrage, ob an Blindenwerkstätten erbrachte Vermittlungsleistungen steuerfrei sind, hat keine grundsätzliche Bedeutung, weil sie nicht klärungsbedürftig ist .
Leitsatz
- NV: Die Rechtsfrage, ob an Blindenwerkstätten erbrachte Vermittlungsleistungen steuerfrei sind, hat keine grundsätzliche Bedeutung, weil sie nicht klärungsbedürftig ist .
- NV: An Blindenwerkstätten erbrachte Vermittlungsleistungen fallen weder nach dem Wortlaut noch unter Berücksichtigung der unionsrechtlichen Vorgaben in den Anwendungsbereich des Steuerbefreiungstatbestandes in § 4 Nr. 19 Buchst. b UStG .
- NV: Ein Antrag auf Aussetzung des Verfahrens kann auch im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren gestellt werden .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen die Urteile des Finanzgerichts Köln vom 20. Februar 2018 8 K 2838/15 und 8 K 294/16 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend BFH, 10. September 2018, Az: V B 30/18, Beschluss; vorgehend FG Köln, 20. Februar 2018, Az: 8 K 294/16, Urteil; vorgehend FG Köln, 20. Februar 2018, Az: 8 K 2838/15, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGORevision
- § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStGSteuerbare Umsätze
- § 4 Nr. 8 UStGSteuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
- § 4 Nr. 19 Buchst. b UStGSteuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
- Art. 371 EGRL 112/2006
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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- 1Klausurfrage · eigene Seite
Welches Merkmal gehört nicht zum Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG?
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG verlangt Lieferung/sonstige Leistung, Unternehmer, Inland, Entgelt und Rahmen des Unternehmens. Nach § 2 Abs. 1 S. 3 UStG genügt eine Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Gewinnerzielungsabsicht fehlt.
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Steuerberaterin S veräußert den bisher ausschließlich betrieblich genutzten und dem Unternehmen zugeordneten Pkw an einen Händler. Wie ist der Verkauf einzuordnen?
Die Veräußerung von Anlagevermögen ist ein Hilfsgeschäft und erfolgt im Rahmen des Unternehmens. Die Nachhaltigkeit muss nur für die Unternehmertätigkeit insgesamt vorliegen, nicht für das einzelne Hilfsgeschäft (Abschn. 2.7 Abs. 2 UStAE). Der Verkauf ist eine entgeltliche Lieferung und damit steuerbar (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG).
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Welches der folgenden Gebiete gehört zum umsatzsteuerlichen Inland?
Nach § 1 Abs. 2 S. 1 UStG sind Büsingen, Helgoland und die Freizonen (Freihäfen) vom Inland ausgenommen. Sylt ist als Teil Schleswig-Holsteins Inland.
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Nennen Sie die Tatbestandsmerkmale eines steuerbaren Umsatzes nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG.
- Lieferung oder sonstige Leistung (§ 3 Abs. 1, Abs. 9 UStG).
- Ausgeführt von einem Unternehmer (§ 2 UStG).
- Im Inland (§ 1 Abs. 2 UStG i. V. m. den Ortsvorschriften).
- Gegen Entgelt (Leistungsaustausch; Abschn. 1.1 UStAE).
- Im Rahmen des Unternehmens.
Typische Nachfrage: Wie werden unentgeltliche Leistungen eines Unternehmers behandelt? - 5Wissensfrage · eigene Seite
Tatbestandsmerkmale des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG?
Lieferung/sonstige Leistung – Unternehmer – Inland – gegen Entgelt – im Rahmen des Unternehmens.
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