5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 22.09.2015 – V B 20/15

Urteilszustellung an Rechtsanwalt - Zustellungsadressat bei Sozietät - Beweiskraft des Empfangsbekenntnisses

Aus dem Leitsatz

1. NV: Das ausgefüllte Empfangsbekenntnis erbringt grundsätzlich vollen Beweis dafür, dass das darin angegebene Schriftstück tatsächlich zugestellt wurde .

Leitsatz

  1. NV: Das ausgefüllte Empfangsbekenntnis erbringt grundsätzlich vollen Beweis dafür, dass das darin angegebene Schriftstück tatsächlich zugestellt wurde .
  2. NV: Der Gegenbeweis der Unrichtigkeit des Empfangsbekenntnisses erfordert, dass zur Überzeugung des Gerichts die Beweiswirkung des Empfangsbekenntnisses vollständig entkräftet wird und damit jede Möglichkeit seiner Richtigkeit ausgeschlossen ist .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 29. Januar 2015 4 K 94/14 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Thüringer Finanzgericht, 29. Januar 2015, Az: 4 K 94/14, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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