5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 02.06.2010 – V B 139/08

Ablehnung eines Antrags auf Terminverlegung bei Teilnahme an Fortbildungsseminar - Kein Vorliegen des Tatbestands i.S. des § 105 Abs. 2 Nr. 4 FGO vor der mündlichen Verhandlung - Prozessverschleppung - Wirksamkeit der Kündigung der Prozessvollmacht

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die Ablehnung eines Antrags auf Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs darstellen und damit ein Grund für die Zulassung der Revision i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO sein. Für die Beantwortung der Frage, ob ein langfristig gebuchtes Seminar des alleinigen Prozessbevollmächtigten als erheblicher…

Leitsatz

  1. NV: Die Ablehnung eines Antrags auf Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs darstellen und damit ein Grund für die Zulassung der Revision i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO sein. Für die Beantwortung der Frage, ob ein langfristig gebuchtes Seminar des alleinigen Prozessbevollmächtigten als erheblicher Grund für die Verlegung des Termins anzusehen ist, kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an .
  2. NV: Der Tatbestand ist gemäß § 105 Abs. 2 Nr. 4 FGO Bestandteil des Urteils. Er kann deshalb vor der mündlichen Verhandlung nicht - auch nicht zur Information der ehrenamtlichen Richter über den wesentlichen Inhalt der Akten - vorliegen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht des Saarlandes, 23. September 2008, Az: 1 K 1305/05, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 105 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat