BFH, Beschluss vom 11.05.2012 – V B 106/11
Aus dem Leitsatz
NV: Eine die Rechtseinheit gefährdende Abweichung des zur Umsatzsteuerfreiheit von Heilbehandlungsleistungen ergangenen FG-Urteils von Entscheidungen des Bundesfinanzhofs über die Ähnlichkeit eines Heilhilfsberufs mit einem Katalogberuf nach § 18 des Einkommensteuergesetzes liegt nicht vor, da § 4 Nr. 14 UStG unter Berücksichtigung des Unionsrechts und…
Leitsatz
NV: Eine die Rechtseinheit gefährdende Abweichung des zur Umsatzsteuerfreiheit von Heilbehandlungsleistungen ergangenen FG-Urteils von Entscheidungen des Bundesfinanzhofs über die Ähnlichkeit eines Heilhilfsberufs mit einem Katalogberuf nach § 18 des Einkommensteuergesetzes liegt nicht vor, da § 4 Nr. 14 UStG unter Berücksichtigung des Unionsrechts und nicht nach einkommensteuerrechtlichen Grundsätzen auszulegen ist .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Düsseldorf, 7. Oktober 2011, Az: 1 K 939/10 U, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- Art. 103 Abs. 1 GG
- § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGORevision
- § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGORevision
- § 4 Nr. 14 UStGSteuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
- § 18 EStGSelbständige Arbeit
- Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c EWGRL 388/77
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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