9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 15.05.2024 – IX S 23/23 (PKH)

PKH: Freiwillige Unterhaltszahlungen als einzusetzendes Einkommen
ECLI: DE:BFH:2024:B.150524.IXS23.23.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Auch freiwillige Zuwendungen eines gesetzlich nicht zum Unterhalt gegenüber dem Antragsteller verpflichteten Dritten sind nach dem weiten Begriffsverständnis des Einkommens gemäß § 142 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung i.V.m. § 115 Abs. 1 Satz 2 der Zivilprozessordnung zur Prozessfinanzierung einzusetzen, wenn sie regelmäßig und in nennenswertem Umfang…

Leitsatz

NV: Auch freiwillige Zuwendungen eines gesetzlich nicht zum Unterhalt gegenüber dem Antragsteller verpflichteten Dritten sind nach dem weiten Begriffsverständnis des Einkommens gemäß § 142 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung i.V.m. § 115 Abs. 1 Satz 2 der Zivilprozessordnung zur Prozessfinanzierung einzusetzen, wenn sie regelmäßig und in nennenswertem Umfang erfolgen (Anschluss an Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 16.11.2017 - IX ZA 21/17, Rz 7 sowie vom 27.11.2018 - X ZA 1/17, Rz 5).

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO
  • § 115 Abs. 1 S. 2 ZPO
  • § 118 Abs. 2 S. 1 ZPO
  • § 118 Abs. 2 S. 4 ZPO

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