BFH, Urteil vom 15.10.2024 – IX R 5/23
Aus dem Leitsatz
1. Der einem Steuerpflichtigen zu gewährende Ersatz eines Verdienstausfallschadens führt auch in Höhe der hierauf entfallenden Einkommensteuer zu steuerbaren Einkünften gemäß § 24 Nr. 1 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Leitsatz
- Der einem Steuerpflichtigen zu gewährende Ersatz eines Verdienstausfallschadens führt auch in Höhe der hierauf entfallenden Einkommensteuer zu steuerbaren Einkünften gemäß § 24 Nr. 1 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes (EStG).
- Die erst in einem späteren Veranlagungszeitraum vom Schädiger erstattete Steuerlast auf den Verdienstausfallschaden hat zur Folge, dass keine für eine tarifermäßigte Besteuerung gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG erforderliche Zusammenballung von Einkünften vorliegt.
- Der Ersatz eines Verdienstausfallschadens stellt keine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG dar.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 23.11.2022 - 7 K 195/21 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens wegen Einkommensteuer 2017 trägt die Klägerin, die Kosten des Revisionsverfahrens wegen Einkommensteuer 2018 tragen die Klägerin und der Kläger gemeinsam.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 23. November 2022, Az: 7 K 195/21, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 12 Nr. 3 EStGNicht abzugsfähige Ausgaben
- § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStGNichtselbständige Arbeit
- § 24 Nr. 1 Buchst. a EStGGemeinsame Vorschriften
- § 34 Abs. 1 EStGAußerordentliche Einkünfte
- § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStGAußerordentliche Einkünfte
- § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStGAußerordentliche Einkünfte
- § 249 Abs. 1 BGBArt und Umfang des Schadensersatzes
- § 252 S. 1 BGBEntgangener Gewinn
- § 842 BGBUmfang der Ersatzpflicht bei Verletzung einer Person
- § 843 Abs. 1 BGBGeldrente oder Kapitalabfindung
- § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStGUmfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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