9. SenatNV

BFH, Urteil vom 11.05.2010 – IX R 48/09

Änderung der Verlustfeststellung nach Ablauf der Feststellungsfrist - Hinweis gemäß § 181 Abs. 5 Satz 2 AO

Aus dem Leitsatz

NV: Fehlt in einem nach Ablauf der Feststellungsfrist erlassenen Bescheid zur Änderung der Verlustfeststellung nach § 10d EStG der Hinweis nach § 181 Abs. 5 Satz 2 AO, so ist der Bescheid rechtswidrig und auf Anfechtung hin aufzuheben.

Leitsatz

NV: Fehlt in einem nach Ablauf der Feststellungsfrist erlassenen Bescheid zur Änderung der Verlustfeststellung nach § 10d EStG der Hinweis nach § 181 Abs. 5 Satz 2 AO, so ist der Bescheid rechtswidrig und auf Anfechtung hin aufzuheben.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 17. September 2009, Az: 15 K 15176/09, Urteil

Zitierte Normen

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