9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 26.02.2014 – IX R 41/13

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Glaubhaftmachung des fehlenden Verschuldens an der Fristversäumung - Büroversehen

Aus dem Leitsatz

NV: Das fehlende Verschulden an der Fristversäumung ist nicht glaubhaft gemacht, wenn die Fristversäumung auf dem unsorgfältigen Handeln - hier Fehler bei der Fristberechnung - eines von der prozessbevollmächtigten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Sache betrauten Berufsträgers beruht .

Leitsatz

NV: Das fehlende Verschulden an der Fristversäumung ist nicht glaubhaft gemacht, wenn die Fristversäumung auf dem unsorgfältigen Handeln - hier Fehler bei der Fristberechnung - eines von der prozessbevollmächtigten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Sache betrauten Berufsträgers beruht .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 22. August 2013, Az: 3 K 3371/11 E, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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