9. SenatNV
BFH, Beschluss vom 20.12.2013 – IX R 33/12
Kein neuer Beteiligter im Revisionsverfahren
Aus dem Leitsatz
1. NV: Beteiligter am Verfahren über die Revision kann nur sein, wer am Verfahren über die Klage beteiligt war.
Leitsatz
- NV: Beteiligter am Verfahren über die Revision kann nur sein, wer am Verfahren über die Klage beteiligt war.
- NV: Der infolge des Wohnsitzwechsels des Klägers erfolgte Übergang der örtlichen Zuständigkeit von einem Finanzamt auf ein anderes wirkt sich nicht auf das bereits anhängig gewordene Klageverfahren aus. Das beklagte Finanzamt bleibt passiv legitimiert.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 13. Juni 2012, Az: 12 K 12096/09, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 63 Abs. 1 FGOVerfahren im ersten Rechtszug
- § 115 Abs. 1 FGORevision
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