9. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Beschluss vom 11.04.2017 – IX R 31/16

Beitrittsaufforderung an BMF: Entschädigung für Überspannung eines Grundstücks mit einer Stromleitung
ECLI: DE:BFH:2017:B.110417.IXR31.16.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

Das BMF wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine einmalige Entschädigung, die für die Überspannung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung gezahlt wird, zu den nach dem EStG steuerbaren Einkünften zählt.

Leitsatz

Das BMF wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine einmalige Entschädigung, die für die Überspannung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung gezahlt wird, zu den nach dem EStG steuerbaren Einkünften zählt.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Das Bundesministerium der Finanzen wird aufgefordert, dem Verfahren IX R 31/16 beizutreten.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 20. September 2016, Az: 10 K 2412/13 E, Urteil; nachgehend BFH, 2. Juli 2018, Az: IX R 31/16, Urteil

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