9. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 02.07.2018 – IX R 31/16

Entschädigung für die Überspannung eines Grundstücks mit einer Stromleitung
ECLI: DE:BFH:2018:U.020718.IXR31.16.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

Eine einmalige Entschädigung, die für das mit einer immerwährenden Dienstbarkeit gesicherte und zeitlich nicht begrenzte Recht auf Überspannung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung gezahlt wird, zählt nicht zu den nach dem EStG steuerbaren Einkünften.

Leitsatz

Eine einmalige Entschädigung, die für das mit einer immerwährenden Dienstbarkeit gesicherte und zeitlich nicht begrenzte Recht auf Überspannung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung gezahlt wird, zählt nicht zu den nach dem EStG steuerbaren Einkünften.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision der Kläger werden das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 20. September 2016 10 K 2412/13 E und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 11. Juni 2013 sowie der Einkommensteuerbescheid des Beklagten für 2008 vom 31. Oktober 2012 aufgehoben. Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 20. September 2016, Az: 10 K 2412/13 E, Urteil; vorgehend BFH, 11. April 2017, Az: IX R 31/16, Beschluss

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