9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 27.09.2011 – IX B 81/11

Verbleibender Verlustvortrag, Festsetzungsverjährung, ausreichende Verlustkompensation

Aus dem Leitsatz

NV: Ein verbleibender Verlustvortrag kann nach Ablauf der Feststellungsfrist nicht mehr gesondert festgestellt werden, wenn der Steuerpflichtige in bereits festsetzungsverjährten Veranlagungszeiträumen über zur Verlustkompensation ausreichende Gesamtbeträge der Einkünfte verfügt hatte.

Leitsatz

NV: Ein verbleibender Verlustvortrag kann nach Ablauf der Feststellungsfrist nicht mehr gesondert festgestellt werden, wenn der Steuerpflichtige in bereits festsetzungsverjährten Veranlagungszeiträumen über zur Verlustkompensation ausreichende Gesamtbeträge der Einkünfte verfügt hatte.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Hessisches Finanzgericht, 29. März 2011, Az: 11 K 1736/09, Urteil

Zitierte Normen

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