9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 06.04.2010 – IX B 213/09

Nichtzulassungsbeschwerde: Verlustabzugs-Feststellung; fehlerhafte Rechtsanwendung

Aus dem Leitsatz

1. NV: Über einen höheren Verlustabzug kann nur im Verfahren über die Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs entschieden werden, und zwar nicht im Jahr der Verlustentstehung, sondern im Jahr des Verlustabzugs.

Leitsatz

  1. NV: Über einen höheren Verlustabzug kann nur im Verfahren über die Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs entschieden werden, und zwar nicht im Jahr der Verlustentstehung, sondern im Jahr des Verlustabzugs.
  2. NV: Setzen die Kläger ihre eigene Ansicht anstelle der des FG und rügen mit ihren --nach einer Revisionsbegründung gehaltenen-- Einwänden eine fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG, also materiell-rechtliche Fehler, kann damit die Zulassung der Revision nicht erreicht werden.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Thüringer Finanzgericht, 27. Oktober 2009, Az: 1 K 446/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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