9. SenatNV
BFH, Beschluss vom 06.04.2010 – IX B 213/09
Nichtzulassungsbeschwerde: Verlustabzugs-Feststellung; fehlerhafte Rechtsanwendung
Aus dem Leitsatz
1. NV: Über einen höheren Verlustabzug kann nur im Verfahren über die Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs entschieden werden, und zwar nicht im Jahr der Verlustentstehung, sondern im Jahr des Verlustabzugs.
Leitsatz
- NV: Über einen höheren Verlustabzug kann nur im Verfahren über die Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs entschieden werden, und zwar nicht im Jahr der Verlustentstehung, sondern im Jahr des Verlustabzugs.
- NV: Setzen die Kläger ihre eigene Ansicht anstelle der des FG und rügen mit ihren --nach einer Revisionsbegründung gehaltenen-- Einwänden eine fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG, also materiell-rechtliche Fehler, kann damit die Zulassung der Revision nicht erreicht werden.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Thüringer Finanzgericht, 27. Oktober 2009, Az: 1 K 446/09, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 10 Abs. 3 EStGSonderausgaben
- § 40 Abs. 2 FGOKlagearten, Klagebefugnis, Klagevoraussetzungen, Klageverzicht
- § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGORevision
- § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 FGORevision
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
Weitere Entscheidungen zu § 10 EStG
- BFH III R 2/24 vom 18.06.2026amtlichVoraussetzungen für einen Widerspruch gegen die Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf1. Die Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Übertragung des Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsfreibetrags auf den anderen Elternteil gemäß § 32 Abs.…
- BFH X R 27/23 vom 03.06.2026amtlichBeiträge der Eltern an einen Förderverein der Schule ihres Kindes als Schulgeld im Sinne von § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG1. Leisten Eltern für den Schulbesuch ihres Kindes Zahlungen an einen Förderverein, die dieser an den Schulträger weiterleitet, handelt es sich um Schulgeld im…
- BFH III R 8/23 vom 27.11.2025amtlichZur Verfassungsmäßigkeit des Kriteriums der Haushaltszugehörigkeit beim Sonderausgabenabzug für KinderbetreuungskostenDer Senat ist nicht überzeugt, dass § 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes insofern verfassungswidrig ist, als der Sonderausgabenabzug die…
- BFH X R 10/20 vom 24.07.2025amtlichZur Abziehbarkeit von Beiträgen zu einer freiwilligen privaten Pflegezusatzversicherung als Sonderausgaben1. Der Sonderausgabenabzug von Beiträgen für eine freiwillige private Pflegezusatzversicherung, die der (teilweisen) Absicherung von nicht durch die…
- BFH III R 33/24 (III R 50/17), III R 33/24, III R 50/17 vom 23.01.2025amtlichVorteilsminderung bei der 1 %-Regelung, Sonderausgabenabzug von Kinderbetreuungskosten, Verfassungsmäßigkeit Kinderfreibetrag 20141. Kosten, die --wie Fähr-, Maut- oder Vignettenkosten für Privatfahrten-- ausschließlich von der Entscheidung des Arbeitnehmers abhängen, mit dem Fahrzeug ein…
- BFH X R 25/22 vom 27.11.2024amtlichÄnderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 175b Abs. 1 AO1. Eine Änderung nach § 175b Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) ist auch dann zulässig, wenn die Daten im Sinne des § 93c AO bei Erlass des zu ändernden…
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat