9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 25.03.2013 – IX B 186/12

Kein Abzug nicht einkünftebezogener Steuerberatungskosten - Behauptete fehlerhafte Auslegung eines "Vergleichs" kein verfahrensrechtlicher Fehler

Aus dem Leitsatz

1. NV: Es ist höchstrichterlich geklärt, dass ein Abzug von nicht einkünftebezogenen Steuerberatungskosten nach der Streichung von § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG a.F. von Gesetzes wegen nicht mehr in Betracht kommt und dies auch von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden ist .

Leitsatz

  1. NV: Es ist höchstrichterlich geklärt, dass ein Abzug von nicht einkünftebezogenen Steuerberatungskosten nach der Streichung von § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG a.F. von Gesetzes wegen nicht mehr in Betracht kommt und dies auch von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden ist .
  2. NV: Die behauptete fehlerhafte Auslegung einer als "Vergleich" bezeichneten, in einem früheren Verfahren getroffenen tatsächlichen Verständigung im Rahmen der Urteilsfindung ist kein verfahrensrechtlicher, sondern ein materieller Fehler, der die Zulassung der Revision nicht rechtfertigen kann .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 30. Oktober 2012, Az: 2 K 133/11, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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