9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 26.07.2012 – IX B 164/11

Verletzung rechtlichen Gehörs im Zusammenhang mit der Beiziehung von Ermittlungsakten

Aus dem Leitsatz

1. NV: Zieht das Gericht die Akten eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens bei, so sind die Beteiligten davon zu benachrichtigen .

Leitsatz

  1. NV: Zieht das Gericht die Akten eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens bei, so sind die Beteiligten davon zu benachrichtigen .
  2. NV: Hat das Gericht die Beteiligten über die Beiziehung der Akten nicht ordnungsgemäß informiert, verletzt es deren Anspruch auf rechtliches Gehör .
  3. NV: Der Vortrag des wesentlichen Inhalts der Akten führt nicht zwingend zur Information über alle Details im Urteilstatbestand .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 20. September 2011, Az: 6 K 1636/06, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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