9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 14.07.2016 – IX B 142/15

Einkünftefeststellung bei Nachlassinsolvenz - Beschränkung der Erbenhaftung

Aus dem Leitsatz

NV: Es ist höchstrichterlich geklärt, dass nach dem Tod des Erblassers allein die Erben den Tatbestand der Einkünfteerzielung verwirklichen und damit die Besteuerungsgrundlagen den Erben gegenüber gesondert und einheitlich festzustellen sind.

Leitsatz

NV: Es ist höchstrichterlich geklärt, dass nach dem Tod des Erblassers allein die Erben den Tatbestand der Einkünfteerzielung verwirklichen und damit die Besteuerungsgrundlagen den Erben gegenüber gesondert und einheitlich festzustellen sind.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 14. Oktober 2015 2 K 2143/13 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 14. Oktober 2015, Az: 2 K 2143/13, Urteil

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Prüfungsrelevanz

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    In welchem Verfahren wird der Gewinn einer Mitunternehmerschaft festgestellt?

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