9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 04.07.2018 – IX B 114/17

Fortbildung des Rechts - Verfahrensfehler wegen unterlassener Aussetzung nach § 74 FGO - Fall geringer Bedeutung i.S. von § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO
ECLI: DE:BFH:2018:B.040718.IXB114.17.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. NV: In der Rechtsprechung des BFH ist geklärt, dass bei einer teilweise selbstgenutzten Ferienwohnung im Hinblick auf für die Prüfung der Überschusserzielungsabsicht durchzuführende Totalüberschussprognose auf einen Zeitraum von 30 Jahren abzustellen ist .

Leitsatz

  1. NV: In der Rechtsprechung des BFH ist geklärt, dass bei einer teilweise selbstgenutzten Ferienwohnung im Hinblick auf für die Prüfung der Überschusserzielungsabsicht durchzuführende Totalüberschussprognose auf einen Zeitraum von 30 Jahren abzustellen ist .
  2. NV: Ein Fall geringer Bedeutung i.S. von § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO liegt nach übereinstimmender Auffassung von Rechtsprechung und Finanzverwaltung vor, wenn es sich um Mieteinkünfte von zusammenveranlagten Eheleuten handelt, die Einkünfte verhältnismäßig einfach zu ermitteln sind und die Aufteilung feststeht .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 2. August 2017 4 K 137/15 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 2. August 2017, Az: 4 K 137/15, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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