BFH, Beschluss vom 04.07.2018 – IX B 114/17
Aus dem Leitsatz
1. NV: In der Rechtsprechung des BFH ist geklärt, dass bei einer teilweise selbstgenutzten Ferienwohnung im Hinblick auf für die Prüfung der Überschusserzielungsabsicht durchzuführende Totalüberschussprognose auf einen Zeitraum von 30 Jahren abzustellen ist .
Leitsatz
- NV: In der Rechtsprechung des BFH ist geklärt, dass bei einer teilweise selbstgenutzten Ferienwohnung im Hinblick auf für die Prüfung der Überschusserzielungsabsicht durchzuführende Totalüberschussprognose auf einen Zeitraum von 30 Jahren abzustellen ist .
- NV: Ein Fall geringer Bedeutung i.S. von § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO liegt nach übereinstimmender Auffassung von Rechtsprechung und Finanzverwaltung vor, wenn es sich um Mieteinkünfte von zusammenveranlagten Eheleuten handelt, die Einkünfte verhältnismäßig einfach zu ermitteln sind und die Aufteilung feststeht .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 2. August 2017 4 K 137/15 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Kläger zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 2. August 2017, Az: 4 K 137/15, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 FGORevision
- § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGORevision
- § 21 Abs. 1 EStGVermietung und Verpachtung
- § 180 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 AOGesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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