4. SenatNV

BFH, Beschluss vom 08.02.2012 – IV B 76/10

Auslegung einer Nichtzulassungsbeschwerde; rechtsirrtümlich erfolgte Beiladung als Verfahrensfehler; gewerblicher Grundstückshandel

Aus dem Leitsatz

1. NV: Eine nach Vollbeendigung einer Personengesellschaft eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde kann als solche der ehemaligen Gesellschafter auszulegen sein.

Leitsatz

  1. NV: Eine nach Vollbeendigung einer Personengesellschaft eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde kann als solche der ehemaligen Gesellschafter auszulegen sein.
  2. NV: Die Frage einer notwendigen Beiladung stellt sich nicht, wenn ein klagebefugter ehemaliger Gesellschafter einer Personengesellschaft bereits als Kläger am Verfahren beteiligt ist.
  3. NV: Ein Kläger behält seine Stellung als Hauptbeteiligter auch dann, wenn er rechtsirrtümlich zum Verfahren beigeladen wird.
  4. NV: Eine finanzgerichtliche Entscheidung kann nur dann auf einer rechtsirrtümlich erfolgten (prozessual überflüssigen) Beiladung beruhen, wenn deren materiell-rechtlicher Inhalt dadurch beeinflusst sein kann, dass die betreffende Person vom FG nicht als Hauptbeteiligter, sondern als Beigeladener behandelt worden ist.
  5. NV: Für die Feststellung der bei Veräußerung nur eines Objekts zur Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels erforderlichen unbedingten Veräußerungsabsicht kann als Indiz auch die Finanzierung des Bauvorhabens heranzuziehen sein.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 11. Juni 2010, Az: 7 K 4785/08 F, Urteil

Zitierte Normen

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