4. SenatNV

BFH, Beschluss vom 19.10.2011 – IV B 61/10

Kein Verfahrensfehler bei Ersetzung der Unterschrift - Darlegung einer Divergenz - Anzeichen des Einschlafens eines Richters während der mündlichen Verhandlung

Aus dem Leitsatz

NV: Aus der fehlenden Unterschrift einer später erkrankten Richterin unter dem FG-Urteil ergibt sich schon deshalb kein Verfahrensfehler, weil es § 105 Abs. 1 Satz 3 FGO ausdrücklich zulässt, dass bei Verhinderung eines Richters an seiner Unterschrift der Vorsitzende dies mit dem Hinderungsgrund unter dem Urteil vermerkt .

Leitsatz

NV: Aus der fehlenden Unterschrift einer später erkrankten Richterin unter dem FG-Urteil ergibt sich schon deshalb kein Verfahrensfehler, weil es § 105 Abs. 1 Satz 3 FGO ausdrücklich zulässt, dass bei Verhinderung eines Richters an seiner Unterschrift der Vorsitzende dies mit dem Hinderungsgrund unter dem Urteil vermerkt .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 21. April 2010, Az: 6 K 3514/09 AO, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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