4. SenatNV

BFH, Beschluss vom 10.11.2011 – IV B 47/11

Keine Beschwerde gegen die Ablehnung eines Protokollberichtigungsantrags - Antrag auf Protokollergänzung

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Protokollberichtigung durch das FG ist nicht statthaft.

Leitsatz

  1. NV: Die Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Protokollberichtigung durch das FG ist nicht statthaft.
  2. NV: Ein Antrag auf Protokollergänzung kann nur bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt werden.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 11. Februar 2011, Az: 5 K 543/07, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 94 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat