4. SenatNV

BFH, Beschluss vom 15.02.2012 – IV B 126/10

Qualifizierter Rechtsanwendungsfehler bei Vertragsauslegung

Aus dem Leitsatz

NV: Bei einer vermeintlich fehlerhaften Vertragsauslegung ist nicht von einem qualifizierten Rechtsanwendungsfehler auszugehen, solange die Ausführungen des FG keinen Fehler von so erheblichem Gewicht aufweisen, der geeignet wäre, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen.

Leitsatz

NV: Bei einer vermeintlich fehlerhaften Vertragsauslegung ist nicht von einem qualifizierten Rechtsanwendungsfehler auszugehen, solange die Ausführungen des FG keinen Fehler von so erheblichem Gewicht aufweisen, der geeignet wäre, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 9. Juli 2010, Az: 5 K 1941/07, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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