4. SenatNV

BFH, Beschluss vom 27.06.2014 – IV B 12/14

Umwandlung eines Sachurteils in ein Prozessurteil im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren - unrichtige Sachbehandlung

Aus dem Leitsatz

1. NV: Hat das Finanzgericht eine unzulässige Klage durch Sachurteil als unbegründet abgewiesen, kann im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision das vorinstanzliche Urteil durch Beschluss nach § 116 Abs. 6 FGO in ein Prozessurteil umgewandelt werden.

Leitsatz

  1. NV: Hat das Finanzgericht eine unzulässige Klage durch Sachurteil als unbegründet abgewiesen, kann im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision das vorinstanzliche Urteil durch Beschluss nach § 116 Abs. 6 FGO in ein Prozessurteil umgewandelt werden.
  2. NV: Von der Erhebung der Gerichtsgebühren für das Beschwerdeverfahren ist abzusehen, wenn die Beschwerde trotz Vorliegens eines Verfahrensmangels infolge der Abänderung des Tenors der Vorentscheidung im Ergebnis keinen Erfolg hat.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 18. Dezember 2013, Az: 1 K 1871/12, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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