4. SenatNV

BFH, Beschluss vom 26.10.2011 – IV B 119/10

Ausschlussfrist gemäß § 79b Abs. 2 FGO zur Einreichung der Steuererklärung - Ausschlussfrist nicht auf anwaltlich vertretene Kläger beschränkt

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die Aufforderung zur Vorlage einer Steuererklärung nebst Gewinnermittlung ist nicht von § 79b Abs. 2 FGO gedeckt. Eine Zurückweisung wegen verspäteter Vorlage kommt diesbezüglich nicht in Betracht.

Leitsatz

  1. NV: Die Aufforderung zur Vorlage einer Steuererklärung nebst Gewinnermittlung ist nicht von § 79b Abs. 2 FGO gedeckt. Eine Zurückweisung wegen verspäteter Vorlage kommt diesbezüglich nicht in Betracht.
  2. NV: Die Setzung einer wirksamen Ausschlussfrist gemäß § 79b Abs. 2 FGO ist nicht auf anwaltlich vertretene Kläger beschränkt.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 6. Oktober 2010, Az: 9 K 116/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 90 AO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat