3. SenatNV
BFH, Beschluss vom 09.04.2014 – III S 4/14
Bestimmung des örtlichen zuständigen FG nach § 39 Abs. 1 Nr. 5 FGO
Aus dem Leitsatz
1. NV: Die Bestimmung des örtlich zuständigen Finanzgerichts nach § 39 Abs. 1 Nr. 5 FGO setzt voraus, dass der Finanzrechtsweg zulässig ist.
Leitsatz
- NV: Die Bestimmung des örtlich zuständigen Finanzgerichts nach § 39 Abs. 1 Nr. 5 FGO setzt voraus, dass der Finanzrechtsweg zulässig ist.
- NV: Soweit für Ansprüche, deren Erstattung nach § 93 InsO gefordert wird, ein besonderer Rechtsweg eröffnet ist, ist dieser Rechtsweg auch vom Insolvenzverwalter einzuhalten.
- NV: Die örtliche Zuständigkeit lässt sich nicht nach § 38 FGO bestimmen, wenn der Beklagte eine natürliche Person ist; dies eröffnet die Anwendung des § 39 Abs. 1 Nr. 5 FGO.
- NV: Zur Bestimmung des örtlich zuständigen Finanzgericht ist grundsätzlich auch dann auf Sitz des Beklagten nicht um eine Behörde, sondern um eine natürliche Person handelt; eine entsprechende Anwendung des § 38 Abs. 2 FGO kommt nur ausnahmsweise in Betracht.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG München, 15. Januar 2014, Az: 1 K 50/11, Beschluss
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGOFinanzrechtsweg
- § 33 Abs. 2 FGOFinanzrechtsweg
- § 38 Abs. 1 FGOÖrtliche Zuständigkeit
- § 38 Abs. 2 FGOÖrtliche Zuständigkeit
- § 93 InsOPersönliche Haftung der Gesellschafter
- § 52 Nr. 5 VwGO
- § 17 ZPO
- § 6 InvZulG
Weitere Entscheidungen zu § 33 FGO
- BFH X R 28/22 vom 30.10.2025amtlichKirchensteuerpflicht; Nachweis des Wiedereintritts in die Kirche1. An die Feststellungen des Finanzgerichts zu Bestand und Inhalt innerkirchlicher Bestimmungen ist der Bundesfinanzhof als Revisionsinstanz wie an eine…
- BFH II B 78/23 (AdV) vom 27.05.2024amtlichAdV einer Grundsteuerwertfeststellung im sogenannten BundesmodellDie Bewertungsvorschriften der §§ 218 ff. des Bewertungsgesetzes i.d.F. des Grundsteuer-Reformgesetzes vom 26.11.2019 (BGBl I 2019, 1794) sind bei der im…
- BFH II B 79/23 (AdV) vom 27.05.2024amtlich(Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 27.05.2024 II B 78/23AdV) - AdV einer Grundsteuerwertfeststellung im sogenannten BundesmodellDie Bewertungsvorschriften der §§ 218 ff. des Bewertungsgesetzes i.d.F. des Grundsteuer-Reformgesetzes vom 26.11.2019 (BGBl I 2019, 1794) sind bei der im…
- BFH II B 92/21 vom 28.06.2022amtlichRechtsweg für Schadenersatz nach der DSGVOFür die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen Finanzbehörden wegen behaupteter Verstöße gegen die DSGVO ist der Finanzrechtsweg gegeben.
- BFH VII B 85/21 vom 10.02.2022amtlichGesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft1. Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Einordnung eines Unternehmens als Betrieb der Fleischwirtschaft und diesbezüglichen eventuellen Prüfungsmaßnahmen…
- BFH II R 43/19 vom 17.11.2021amtlichAuskunftsanspruch nach der Datenschutz-GrundverordnungEs besteht kein Anspruch auf Auskunft über die bei der Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen gespeicherten Daten.
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat