3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 09.01.2013 – III S 26/12

Fehlende Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen bei PKH-Antragstellung

Aus dem Leitsatz

NV: Begehrt der Antragsteller für ein Verfahren wegen Nichtzulassung der Revision Prozesskostenhilfe und gibt er dabei eine unvollständige Erklärung zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen ab, kann er sich wegen der notwendigen Aktualität der Angaben nicht darauf berufen, dass die fehlenden Erklärungen und Nachweise aus einem früher im Hinblick auf das…

Leitsatz

NV: Begehrt der Antragsteller für ein Verfahren wegen Nichtzulassung der Revision Prozesskostenhilfe und gibt er dabei eine unvollständige Erklärung zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen ab, kann er sich wegen der notwendigen Aktualität der Angaben nicht darauf berufen, dass die fehlenden Erklärungen und Nachweise aus einem früher im Hinblick auf das Klageverfahren vor dem Finanzgericht eingereichten Prozesskostenhilfeantrag hätten entnommen werden können .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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