3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 16.07.2014 – III S 1/13 (PKH)

Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung einer Anschlussrevision nur bei hinreichender Erfolgsaussicht - Zulässigkeit einer Anschlussrevision

Aus dem Leitsatz

NV: Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung einer vom Antragsteller (Revisionsbeklagten) eingelegten --der Hauptrevision des Revisionsklägers nachfolgenden-- Anschlussrevision, mit welcher der Antragsteller die Änderung des FG-Urteils zu seinen Gunsten begehrt, setzt u.a. voraus, dass die Anschlussrevision nach § 114 Satz 1 ZPO…

Leitsatz

NV: Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung einer vom Antragsteller (Revisionsbeklagten) eingelegten --der Hauptrevision des Revisionsklägers nachfolgenden-- Anschlussrevision, mit welcher der Antragsteller die Änderung des FG-Urteils zu seinen Gunsten begehrt, setzt u.a. voraus, dass die Anschlussrevision nach § 114 Satz 1 ZPO hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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