3. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 14.06.2018 – III R 26/16

Kraftfahrzeugsteuer bei sog. Registrierzulassungen
ECLI: DE:BFH:2018:U.140618.IIIR26.16.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. Die Kraftfahrzeugsteuer entsteht auch dann, wenn ein Fahrzeug für einen Tag zugelassen und zugleich antragsgemäß wieder abgemeldet wird.

Leitsatz

  1. Die Kraftfahrzeugsteuer entsteht auch dann, wenn ein Fahrzeug für einen Tag zugelassen und zugleich antragsgemäß wieder abgemeldet wird.
  2. Eine Abstempelung von Kennzeichen war --bei Zulassung im Juli 2008-- für die Zulassung und damit auch die Kraftfahrzeugsteuer entbehrlich.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 23. September 2016 13 K 1913/13 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 23. September 2016, Az: 13 K 1913/13, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 1 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG
  • § 5 KraftStG
  • § 7 Nr. 1 KraftStG
  • § 3 Abs. 1 FZV
  • § 3 AOSteuern, steuerliche Nebenleistungen

Weitere Entscheidungen zu § 3 AO

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