3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 18.06.2013 – III R 19/09

Verhältnismäßige Teilung der Kosten bei Teilabhilfe - geringes Unterliegen i.S. von § 136 Abs. 1 Satz 3 FGO

Aus dem Leitsatz

1. NV: Es entspricht regelmäßig dem billigen Ermessen, wenn der Kläger in Höhe des von der Abhilfe nicht erfassten Teils des Klageanspruchs die Kosten zu tragen hat.

Leitsatz

  1. NV: Es entspricht regelmäßig dem billigen Ermessen, wenn der Kläger in Höhe des von der Abhilfe nicht erfassten Teils des Klageanspruchs die Kosten zu tragen hat.
  2. NV: § 136 Abs. 1 Satz 3 FGO ist im Rahmen der Kostenentscheidung, die nach Teilabhilfe und insgesamt erfolgter Hauptsacheerledigung zu treffen ist, anwendbar.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 17. Februar 2009, Az: 10 K 1810/08 Kg, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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