3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 29.06.2012 – III B 11/12

Kurzfristig gestellter Antrag auf Terminsaufhebung - Darlegung einer Divergenz bei "Null-Bescheid"

Aus dem Leitsatz

1. NV: Auch ein nicht durch einen Prozessbevollmächtigten vertretener Steuerpflichtiger kann nicht davon ausgehen, dass ein kurzfristig gestellter Antrag auf Aufhebung eines Termins zur mündlichen Verhandlung Erfolg haben wird .

Leitsatz

  1. NV: Auch ein nicht durch einen Prozessbevollmächtigten vertretener Steuerpflichtiger kann nicht davon ausgehen, dass ein kurzfristig gestellter Antrag auf Aufhebung eines Termins zur mündlichen Verhandlung Erfolg haben wird .
  2. NV: Eine Divergenz wird nicht durch einen Hinweis darauf dargelegt, dass das FG die Klage wegen fehlender Klagebefugnis als unzulässig abgewiesen habe, obwohl der Grundsatz, dass bei einer Steuerfestsetzung von Null € keine Beschwer vorliege, auch Ausnahmen zulasse .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 13. Dezember 2011, Az: 8 K 103/08, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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