BFH, Beschluss vom 30.05.2022 – II R 8/21
Aus dem Leitsatz
NV: Ein Prozessbevollmächtigter hat den Ablauf einer Rechtsmittelbegründungsfrist eigenverantwortlich zu überprüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt werden.
Leitsatz
NV: Ein Prozessbevollmächtigter hat den Ablauf einer Rechtsmittelbegründungsfrist eigenverantwortlich zu überprüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt werden.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 03.09.2020 - 11 K 2359/19 BG wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen werden nicht erstattet.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Düsseldorf, 3. September 2020, Az: 11 K 2359/19 BG, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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