2. SenatNV

BFH, Beschluss vom 30.05.2022 – II R 8/21

Versäumung der Revisionsbegründungsfrist
ECLI: DE:BFH:2022:B.300522.IIR8.21.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Ein Prozessbevollmächtigter hat den Ablauf einer Rechtsmittelbegründungsfrist eigenverantwortlich zu überprüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt werden.

Leitsatz

NV: Ein Prozessbevollmächtigter hat den Ablauf einer Rechtsmittelbegründungsfrist eigenverantwortlich zu überprüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt werden.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 03.09.2020 - 11 K 2359/19 BG wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen werden nicht erstattet.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 3. September 2020, Az: 11 K 2359/19 BG, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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