BFH, Urteil vom 14.10.2020 – II R 7/18
Aus dem Leitsatz
Die ImmoWertV gestattet die Ermittlung des Bedarfswerts eines Erbbaugrundstücks nach der finanzmathematischen Methode.
Leitsatz
Die ImmoWertV gestattet die Ermittlung des Bedarfswerts eines Erbbaugrundstücks nach der finanzmathematischen Methode.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 14.12.2017 - 1 K 210/14 aufgehoben. Die Bescheide vom 16.11.2011 zur gesonderten Feststellung der Grundstückswerte auf den ...2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 29.07.2014 werden dahin geändert, dass die Grundstückswerte wie folgt festgestellt werden: Y-Straße (Nr. …) | Grundstückswert (€) | 1 | ... | 2 | ... | 3 | ... | 4 | ... | 5 | ... | 6 | ... | 7 | ... | 8 | ... | 9 | ... | 10 | ... | 11+12 | ... | davon Teilstück 11 | ... | davon Teilstück 12 | ... | 13 | ... | 14 | ... | 15 | ... | 16 | ... | 17 | ... | 18 | ... | 19 | ... | 20 | ... | 21 | ... | 22 | ... | 23 | ... | 24 | ... | 25 | ... | 26 | ... | 27 | ... | 28 | ... | Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 14. Dezember 2017, Az: 1 K 210/14, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 9 BewGBewertungsgrundsatz, gemeiner Wert
- § 183 BewGBewertung im Vergleichswertverfahren
- § 194 BewGBewertung des Erbbaugrundstücks
- § 198 BewGNachweis des niedrigeren gemeinen Werts
- § 192 BauGB
- § 199 BauGB
- § 8 ImmoWertV
- § 14 ImmoWertV
- § 24 ImmoWertV
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