2. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 13.04.2016 – II R 55/14

Festsetzung der Erbschaftsteuer für den Vorerbfall nach dem Tod des Vorerben

Aus dem Leitsatz

Die Erbschaftsteuer für den Vorerbfall ist nach dem Tod des Vorerben regelmäßig gegen den Nacherben und nur ausnahmsweise gegen den Erben des Vorerben festzusetzen .

Leitsatz

Die Erbschaftsteuer für den Vorerbfall ist nach dem Tod des Vorerben regelmäßig gegen den Nacherben und nur ausnahmsweise gegen den Erben des Vorerben festzusetzen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 24. Juli 2014 1 K 1735/13, die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 23. Juli 2013, der Erbschaftsteuerbescheid des Beklagten vom 10. Mai 2013 und die vorangegangenen Erbschaftsteuerbescheide des Beklagten aufgehoben. Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Hessisches Finanzgericht, 24. Juli 2014, Az: 1 K 1735/13, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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