2. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 21.07.2011 – II R 52/10

Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags - Gesetzgebungshoheit für Ergänzungsabgabe - allgemeiner Gleichheitssatz - Eigentumsgarantie - Vertrauensschutz - Befristung - Kostenentscheidung

Aus dem Leitsatz

Die Erhebung des Solidaritätszuschlags zur Körperschaftsteuer für 2007 ist verfassungsgemäß .

Leitsatz

Die Erhebung des Solidaritätszuschlags zur Körperschaftsteuer für 2007 ist verfassungsgemäß .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Köln, 14. Januar 2010, Az: 13 K 1287/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • §§ 1ff SolZG
  • Art. 2 Abs. 1 GG
  • Art. 3 Abs. 1 GG
  • Art. 14 Abs. 1 GG
  • Art. 19 Abs. 3 GG
  • Art. 20 Abs. 2 GG
  • Art. 20 Abs. 3 GG
  • Art. 105 Abs. 2 GG
  • Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG
  • Art. 106 Abs. 3 GG
  • § 35 EStGSteuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb
  • § 1 SolZGErhebung eines Solidaritätszuschlags

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

Weitere Entscheidungen zu § 35 EStG

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    Prüferfrage · eigene Seite

    Wie ermitteln Sie aus dem Gewerbeertrag die Gewerbesteuer, und welche Unterschiede bestehen zwischen Kapital- und Personengesellschaften?

    Typische Nachfrage: Bis zu welchem Hebesatz wird die Gewerbesteuer durch § 35 EStG rechnerisch vollständig ausgeglichen?
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    Einzelunternehmer: Messbetrag 9.992,50 €, Hebesatz 400 % – Wirkung von § 35 EStG?

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