BFH, Urteil vom 20.11.2024 – II R 41/22
Aus dem Leitsatz
NV: Die Anwendung geschlechterdifferenzierender Sterbetafeln bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Rahmen von § 14 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes.
Leitsatz
NV: Die Anwendung geschlechterdifferenzierender Sterbetafeln bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Rahmen von § 14 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 18.08.2022 - 7 K 1799/21 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Köln, 18. August 2022, Az: 7 K 1799/21, Urteil; nachgehend BVerfG, 7. August 2025, Az: 1 BvR 880/25, Nichtannahmebeschluss
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 14 Abs. 1 BewGLebenslängliche Nutzungen und Leistungen
- § 14 Abs. 2 BewGLebenslängliche Nutzungen und Leistungen
- Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG
- Art. 3 Abs. 1 GG
- Art. 157 AEUV
- § 12 Abs. 1 ErbStGBewertung
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
Weitere Entscheidungen zu § 14 BewG
- BFH II R 35/23 vom 14.01.2026amtlichVerfassungsmäßigkeit der Zinssatzregelung von 5,5 % im BewertungsrechtDer Zinssatz des § 14 Abs. 1 Satz 3 des Bewertungsgesetzes in Höhe von 5,5 % verstößt bei der Bewertung einer auf die Lebensdauer des Berechtigten zu…
- BFH II R 38/22 vom 20.11.2024amtlichAnwendung geschlechterdifferenzierender Sterbetafeln im Rahmen der Bewertung für Zwecke der Erbschaft- und SchenkungsteuerDie Anwendung geschlechterdifferenzierender Sterbetafeln bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen für Zwecke der Erbschaft- und…
- BFH II R 11/21 vom 21.08.2024amtlichAusführung einer gemischt-freigebigen Grundstücksschenkung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStGHaben die Vertragsparteien bei einer gemischt-freigebigen Grundstücksschenkung eine Vollzugshemmung vereinbart, wonach der bevollmächtigte Notar von der…
- BFH II R 26/19 vom 15.07.2021amtlichKeine Abzinsung einer aufschiebend bedingten Last1. Eine aufschiebend bedingte Last ist auf den Zeitpunkt des Bedingungseintritts zu bewerten. 2. Der Kapitalwert von lebenslänglichen Leistungen wird mit dem…
- BFH II R 9/19 vom 25.11.2020amtlichBegünstigung land- und forstwirtschaftlichen Vermögens in der Erbschaftsteuer: Betrieb des Nießbrauchers1. Der Umfang des der Steuerbegünstigung nach §§ 13a, 13b ErbStG a.F. zugänglichen land- und forstwirtschaftlichen Vermögens bestimmt sich nach…
- BFH II R 11/19 vom 06.05.2020amtlichSchenkungsteuer: Vorbehalt eines nachrangigen Nießbrauchs1. Ein vom Schenker vorbehaltener lebenslanger Nießbrauch mindert den Erwerb des Bedachten auch dann, wenn an dem Zuwendungsgegenstand bereits ein lebenslanger…
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche