BFH, Urteil vom 15.07.2015 – II R 33/14
Aus dem Leitsatz
Das hamburgische Kultur- und Tourismustaxengesetz ist verfassungsgemäß.
Leitsatz
Das hamburgische Kultur- und Tourismustaxengesetz ist verfassungsgemäß.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 9. April 2014 2 K 169/13 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Hamburg, 9. April 2014, Az: 2 K 169/13, Urteil; nachgehend BVerfG, 22. März 2022, Az: 1 BvR 2868/15, Beschluss
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- Art. 1 Abs. 1 GG
- Art. 2 Abs. 1 GG
- Art. 3 Abs. 1 GG
- Art. 12 Abs. 1 S. 2 GG
- Art. 14 Abs. 1 GG
- Art. 105 Abs. 2a GG
- § 1 Kult/TourTaxG HA
- § 2 Kult/TourTaxG HA
- § 3 Kult/TourTaxG HA
- § 4 Kult/TourTaxG HA
- § 5 Kult/TourTaxG HA
- § 6 Kult/TourTaxG HA
- § 7 Kult/TourTaxG HA
- § 8 Kult/TourTaxG HA
- § 9 Kult/TourTaxG HA
- § 10 Kult/TourTaxG HA
- § 11 Kult/TourTaxG HA
- § 30 AOSteuergeheimnis
- § 1 BDSG
- § 2 BDSG
- § 3 BDSG
- § 5 BDSG
- § 7 BDSG
- § 43 BDSG
- Art. 401 EGRL 112/2006
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Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche