2. SenatNV

BFH, Urteil vom 22.10.2014 – II R 27/13

Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22.10.2014 II R 26/13 - Schenkungsteuer bei Prämienzahlung für Lebensversicherung durch einen Dritten

Aus dem Leitsatz

NV: Laufende Zahlungen der Versicherungsprämien durch einen Dritten für eine Lebensversicherung, die vom Versicherungsnehmer abgeschlossen wurde, sind nicht als mittelbare Schenkung eines Lebens- bzw. Rentenversicherungsanspruchs zu beurteilen. Die Werterhöhung des Versicherungsanspruchs, die sich aus der jeweiligen Zahlung der Versicherungsprämie ergibt…

Leitsatz

NV: Laufende Zahlungen der Versicherungsprämien durch einen Dritten für eine Lebensversicherung, die vom Versicherungsnehmer abgeschlossen wurde, sind nicht als mittelbare Schenkung eines Lebens- bzw. Rentenversicherungsanspruchs zu beurteilen. Die Werterhöhung des Versicherungsanspruchs, die sich aus der jeweiligen Zahlung der Versicherungsprämie ergibt, ist kein Zuwendungsgegenstand i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 20. Februar 2013, Az: 4 K 738/10, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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