2. Senatamtlich veröffentlicht
BFH, Urteil vom 30.06.2010 – II R 12/09
Beschränkung der Grundsteuerbefreiung auf korporierte Religionsgesellschaften und jüdische Kultusgemeinden verfassungsgemäß; Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung
Aus dem Leitsatz
1. Die Beschränkung der Grundsteuerbefreiungen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und § 4 Nr. 1 GrStG auf solche Religionsgesellschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, sowie auf jüdische Kultusgemeinden ist nicht verfassungswidrig .
Leitsatz
- Die Beschränkung der Grundsteuerbefreiungen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und § 4 Nr. 1 GrStG auf solche Religionsgesellschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, sowie auf jüdische Kultusgemeinden ist nicht verfassungswidrig .
- Die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens sind trotz der verfassungsrechtlichen Zweifel, die sich aus den lange zurückliegenden Hauptfeststellungszeitpunkten des 1. Januar 1964 bzw. --im Beitrittsgebiet-- des 1. Januar 1935 und darauf beruhenden Wertverzerrungen ergeben, jedenfalls für Stichtage bis zum 1. Januar 2007 noch verfassungsgemäß .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Düsseldorf, 14. November 2008, Az: 11 K 3633/07 BG, Urteil; nachgehend BVerfG, 24. April 2015, Az: 2 BvR 287/11, Kammerbeschluss ohne Begründung
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GrStGSteuerbefreiung für Grundbesitz bestimmter Rechtsträger
- § 4 Nr. 1 GrStGSonstige Steuerbefreiungen
- Art. 3 Abs. 1 GG
- Art. 3 Abs. 3 GG
- Art. 4 GG
- Art. 140 GG
- Art. 137 Abs. 3 WRV
- Art. 137 Abs. 5 WRV
- Art. 138 WRV
- Art. 106 Abs. 6 GG
- § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 GrStGSteuerbefreiung für Grundbesitz bestimmter Rechtsträger
- § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 GrStGSteuerbefreiung für Grundbesitz bestimmter Rechtsträger
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