2. SenatNV

BFH, Beschluss vom 28.06.2022 – II B 94/21

Rechtliches Gehör: wiederholende Schriftsätze; Sachdienlichkeit der Antragstellung
ECLI: DE:BFH:2022:B.280622.IIB94.21.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die unterlassene Übermittlung eines wiederholenden Schriftsatzes stellt regelmäßig keine Verletzung rechtlichen Gehörs dar.

Leitsatz

  1. NV: Die unterlassene Übermittlung eines wiederholenden Schriftsatzes stellt regelmäßig keine Verletzung rechtlichen Gehörs dar.
  2. NV: Ein Antrag ist im Allgemeinen sachdienlich, wenn er dem Gericht ermöglicht, über das sachliche Anliegen des Klägers zu entscheiden.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 22.09.2021 - 14 K 14128/19 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 22. September 2021, Az: 14 K 14128/19, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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