BFH, Beschluss vom 16.03.2020 – II B 94/18
Aus dem Leitsatz
NV: Erhebt ein Miterbe Klage gegen einen Bescheid über die gesonderte Feststellung des Grundbesitzwertes für Zwecke der Erbschaftsteuer, der den Miterben einer Erbengemeinschaft das Grundstück zurechnet, sind die nicht klagenden Miterben notwendig zum Klageverfahren beizuladen.
Leitsatz
NV: Erhebt ein Miterbe Klage gegen einen Bescheid über die gesonderte Feststellung des Grundbesitzwertes für Zwecke der Erbschaftsteuer, der den Miterben einer Erbengemeinschaft das Grundstück zurechnet, sind die nicht klagenden Miterben notwendig zum Klageverfahren beizuladen.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss des Finanzgerichts Düsseldorf vom 06.08.2018 - 11 K 2333/16 BG wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Beigeladenen zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Düsseldorf, 6. August 2018, Az: 11 K 2333/16 BG, Beschluss
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BewGGesonderte Feststellungen
- § 151 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 Halbs. 2 BewG
- § 154 Abs. 3 BewGBeteiligte am Feststellungsverfahren
- § 155 S. 2 BewGRechtsbehelfsbefugnis
- § 179 AOFeststellung von Besteuerungsgrundlagen
- § 183 AOBekanntgabe bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung gegenüber rechtsfähigen Personenvereinigungen
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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In welchem Verfahren wird der Gewinn einer Mitunternehmerschaft festgestellt?
Einheitliche und gesonderte Feststellung nach § 179 AO und § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a AO – Grundlagenbescheid für die ESt-Bescheide.
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