2. SenatNV

BFH, Beschluss vom 03.02.2016 – II B 67/15

Verstoß gegen § 104 Abs. 2 FGO bei Urteil eines Einzelrichters

Aus dem Leitsatz

NV: Übermittelt ein Einzelrichter das nicht verkündete Urteil erst knapp vier Monate nach der mündlichen Verhandlung an die Geschäftsstelle, ist es auf entsprechende Rüge aufzuheben .

Leitsatz

NV: Übermittelt ein Einzelrichter das nicht verkündete Urteil erst knapp vier Monate nach der mündlichen Verhandlung an die Geschäftsstelle, ist es auf entsprechende Rüge aufzuheben .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 10. März 2015 4 K 4803/09 aufgehoben. Der Rechtsstreit wird an das Finanzgericht Baden-Württemberg zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens übertragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 10. März 2015, Az: 4 K 4803/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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