BFH, Beschluss vom 28.02.2019 – II B 48/18
Aus dem Leitsatz
NV: § 14 Abs. 3 BewG ist nicht anwendbar, wenn ein Nutzungsrecht mehreren Personen nacheinander zusteht .
Leitsatz
NV: § 14 Abs. 3 BewG ist nicht anwendbar, wenn ein Nutzungsrecht mehreren Personen nacheinander zusteht .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 5. April 2018 3 K 229/17 wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Hamburg, 5. April 2018, Az: 3 K 229/17, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 6 Abs. 1 BewGAufschiebend bedingte Lasten
- § 14 Abs. 3 BewGLebenslängliche Nutzungen und Leistungen
- § 30 AOSteuergeheimnis
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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