2. SenatNV

BFH, Beschluss vom 17.08.2020 – II B 32/20

Entscheidung ohne Gründe - Verweis auf strafrechtlichen Ermittlungsbericht
ECLI: DE:BFH:2020:B.170820.IIB32.20.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Der pauschale Verweis auf "die nachvollziehbaren Feststellungen und schlüssigen Beweiswürdigungen im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen" ist als Begründung eines FG-Urteils nicht ausreichend.

Leitsatz

NV: Der pauschale Verweis auf "die nachvollziehbaren Feststellungen und schlüssigen Beweiswürdigungen im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen" ist als Begründung eines FG-Urteils nicht ausreichend.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 11.03.2020 - 8 K 1638/19 aufgehoben. Die Sache wird an das Sächsische Finanzgericht zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens übertragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 11. März 2020, Az: 8 K 1638/19, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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