2. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Beschluss vom 18.01.2016 – II B 29/15

Bewertung von Miteigentumsanteilen - Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt.
ECLI: DE:BFH:2016:B.180116.IIB29.15.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

Der Nachweis, dass ein Miteigentumsanteil an einem mit dem nachgewiesenen niedrigeren gemeinen Wert bewerteten Grundstück weniger wert sei, als es dem rechnerischen Anteil am gemeinen Wert des gesamten Grundstücks entspricht, ist nicht zulässig.

Leitsatz

Der Nachweis, dass ein Miteigentumsanteil an einem mit dem nachgewiesenen niedrigeren gemeinen Wert bewerteten Grundstück weniger wert sei, als es dem rechnerischen Anteil am gemeinen Wert des gesamten Grundstücks entspricht, ist nicht zulässig.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision im Urteil des Finanzgerichts München vom 25. Februar 2015 - 4 K 3683/12 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 25. Februar 2015, Az: 4 K 3683/12, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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