BFH, Beschluss vom 18.01.2016 – II B 29/15
Aus dem Leitsatz
Der Nachweis, dass ein Miteigentumsanteil an einem mit dem nachgewiesenen niedrigeren gemeinen Wert bewerteten Grundstück weniger wert sei, als es dem rechnerischen Anteil am gemeinen Wert des gesamten Grundstücks entspricht, ist nicht zulässig.
Leitsatz
Der Nachweis, dass ein Miteigentumsanteil an einem mit dem nachgewiesenen niedrigeren gemeinen Wert bewerteten Grundstück weniger wert sei, als es dem rechnerischen Anteil am gemeinen Wert des gesamten Grundstücks entspricht, ist nicht zulässig.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision im Urteil des Finanzgerichts München vom 25. Februar 2015 - 4 K 3683/12 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG München, 25. Februar 2015, Az: 4 K 3683/12, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 97 Abs. 2 BewGBetriebsvermögen von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen
- § 9 Abs. 2 S. 3 BewGBewertungsgrundsatz, gemeiner Wert
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