2. SenatNV

BFH, Beschluss vom 11.03.2011 – II B 152/10

Aussetzung des Verfahrens gegen einen Folgebescheid bis zur Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines Grundlagenbescheids nicht stets geboten; keine Klagebefugnis der Erbengemeinschaft gegen Erbschaftsteuerbescheide

Aus dem Leitsatz

1. NV: Es kann ermessensgerecht sein, das Klageverfahren gegen einen Folgebescheid trotz ausstehender Entscheidung über einen Grundlagenbescheid nicht auszusetzen, wenn die Klagebegründung den Folgebescheid als solchen betrifft und im Verfahren über diesen Bescheid entscheidungserheblich ist .

Leitsatz

  1. NV: Es kann ermessensgerecht sein, das Klageverfahren gegen einen Folgebescheid trotz ausstehender Entscheidung über einen Grundlagenbescheid nicht auszusetzen, wenn die Klagebegründung den Folgebescheid als solchen betrifft und im Verfahren über diesen Bescheid entscheidungserheblich ist .
  2. NV: Ist die Klage gegen einen Folgebescheid unzulässig, ist das Klageverfahren nicht wegen der noch ausstehenden Entscheidung über einen Grundlagenbescheid auszusetzen .
  3. NV: Eine Erbengemeinschaft ist nicht zur Klage gegen die gegenüber Erben ergangenen Erbschaftsteuerbescheide befugt .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 13. Oktober 2010, Az: 5 K 370/06, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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